Sicherheitsüberprüfung nach ÖNORM E8701

Sicherheitsüberprüfung nach ÖNORM E8701

Eine offizielle Prüfung nach Instandsetzung, Änderung oder Reparatur elektrischer Betriebsmitteln gemäß Elektroschutzverordnung ist für Firmen zum Schutz Ihrer MitarbeiterInnen mittels einer wiederkehrenden Prüfung gesetzlich und verpflichtend vorgeschrieben.

Erläuterung ÖNORM E8701 allgemein

Während ihrer gesamten Lebensdauer müssen elektrische Geräte so beschaffen sein, dass sie einen ausreichenden Schutz gegen die von ihnen ausgehenden Gefahren, insbesondere jene der Elektrizität, aufweisen. Ob die Mindestanforderung an erwartbarer Sicherheit für schon in Verwendung stehenden Geräten gegeben ist, wird durch Prüfungen festgestellt. (Quelle: ÖVE/ÖNORM E 8701-1)

Unser für diese Aufgaben bestens geschultes Techniker-Team führt diese gesetzlich vorgeschrieben, wiederkehrenden Prüfungen nach einer ausführlichen Beratung und Kosteneinschätzung für Sie gerne durch.

Energie Technik nach Mass GmbH - ETM

Für einen sicheren und verlässlichen Betrieb der Aggregate verlassen sich viele unserer Kunden auf uns - unter anderem Berufs- u. Freiwillige Feuerwehren, das österreichische Bundesheer, die LRÜ Luftraumüberwachung, und viele mehr.

Elektrische Sicherheitsüberprüfung durch ETM Servicetechniker

An folgenden Geräten und Anlagen führen wir Prüfungen durch

  • Elektrische Geräte
  • Stromerzeuger, Notstromanlagen
  • KFZ mit Anschluss Möglichkeit an eine externe Stromquelle
  • Leitungsroller, Verlängerungs- und Geräteanschlussleitungen
  • Portable und feststehende Elektroverteiler
  • Geräte zur Spannungsumformung und Erzeugung
  • Handgeführtes Elektrowerkzeug (wie Bohrmaschinen, Trennschleifer, Holzbearbeitungsmaschinen etc.)

Es werden dabei folgende Prüfungen durchgeführt

  • Sichtprüfung (Anschlusskabel, Stecker, Kupplungen, Zugentlastung, Schutzabdeckung, Verschmutzung, Korrosion etc.)
  • Prüfung des Schutzleiters
  • Messung des Isolationswiderstandes
  • Messung des Schutzleiterstromes
  • Messung des Berührungsstromes
  • Messung des Ersatzableitstromes
  • Schutzleiterwiderstandsmessung
  • Funktionskontrolle/Prüfung
  • Prüfung der Aufschriften
  • Dokumentation/Prüfprotokoll

Bei Reparaturen werden alle sichtbaren Einzelteile, welche zur Sicherheit beitragen überprüft. Alle von uns durchgeführten Prüfungen werden unter Einhaltung in den beiden Normen ÖVE/ÖNORM 8701-1 und 8701-2-2 vorgegebenen Anforderungen durchgeführt.

Lasttest am mobilen Aggregat

Zusätzlicher Service im Zuge der Sicherheitsüberprüfung

Kleinere Reparaturen (wie lose Teile befestigen, Kleinteile reinigen etc.) werden von unserem Techniker-Team sofort erledigt, Reparaturen größerer Mängel können auf Kundenwunsch durch uns zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden.

Bei Stromaggregaten wird die Funktionskontrolle mit einem Lastlauf (bei kleineren Aggregaten mit Belastungswiderständen und bei größeren mit unserer Lastbank) für ca. eine ½ Std. durchgeführt. Da 80% der Aggregate im Betrieb oft nur mit geringer Last betrieben werden und dabei starke Verkokung bei Kolben, Zylinder, Ventilen und der Abgasanlage entsteht, wirkt dieser Lastlauf reinigend, verlängert dadurch die Lebensdauer und erhöht die Leistung der Motoren. Dabei können Undichtheiten loser Komponenten auf einfache Weise lokalisiert und behoben werden.

Im Zuge des Lastlaufes wir von unseren Technikern auch die Elektronik, Aggregate-Steuerung, sowie alle Komponenten inkl. Motor kontrolliert und gegenebenen Falls werden auch einfache Reparaturen durchgeführt.

Alles aus einer Hand: Neben der Sicherheitsüberprüfung nach ÖNORM E8701 bieten wir Ihnen umfassende Aftersales-Services für Stromerzeuger. Jetzt informieren:

Wartung und Reparatur Ersatzteilversorgung

Kontakt

In einem persönlichen Gespräch vermitteln wir gerne unsere Werte und hoffen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung dienen zu können.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich.

office@etm-stromerzeuger.at
0664 20 46 794

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).