Notstromaggregate für Feuerwehren und Gemeinden

Notstromaggregate für Feuerwehren und Gemeinden

Notstromaggregate für Feuerwehren und Gemeinden

Individuelle Notstromversorgung für den Einsatz in der Gemeinde

Gemeinden und Feuerwehren benötigen in Krisensituationen eine sichere und zuverlässige Notstromlösung. Wir bieten maßgefertigte Stromaggregate, die exakt auf Ihre Anforderungen abgestimmt sind – ob stationär als Netzersatzanlage oder mobil direkt am Einsatzort. Die Energie Technik nach Mass GmbH liefert Ihnen Aggregate für:

Beste Qualität, Kundenzufriedenheit und Zuverlässigkeit liegen uns am Herzen. Wir bieten eine ausführliche Beratung und unterstützen Sie gerne bereits bei der Projektierung. Für nahezu jedes Einsatzgebiet und jeden Bedarf finden wir die passende Lösung.

  • die Aufrechterhaltung wichtiger Infrastruktur in der Gemeinde bei Stromausfällen wie z.B. Feuerwehr-Rüsthaus, Verwaltungsgebäude, etc.
  • den Katastrophenschutz z.B. bei Hochwasser
  • die Versorgung von Einsatztechnik wie Rettungsgeräte, Lüfter, Beleuchtungsanlage etc. direkt beim Rettungseinsatz
  • den Betrieb von Veranstaltungen in der Gemeinde
Energie Technik nach Mass GmbH - ETM

30 Jahre Erfahrung unserer Geschäftsführung garantieren einen optimalen Ablauf und beste Qualität vom Zeitpunkt Ihrer ersten Anfrage bis hin zur weiteren Betreuung (z.B. Wartung) nach Projektabschluss.

Stationäre Netzersatzanlagen, Notstromanlagen

Stationäre oder mobile Lösung – was wird benötigt?

Ein Notstromaggregat wird nicht immer nur an einem Ort benötigt. Oft ist flexibler Transport und sofortiger Einsatz am nächsten Standort gefragt. Wir beraten Sie gerne bereits in der Projektierungsphase, um die optimale Lösung für Ihre Anforderungen zu finden: robust, zuverlässig, sicher und hochwertig. Gerne zeigen wir Ihnen Referenzprojekte und finden gemeinsam Ihren optimalen Stromerzeuger.

Stationäre Aggregate:

  • Ideal zur dauerhaften Absicherung wichtiger Infrastruktur, ortsgebunden
  • Leistungbereich von 8 – 2.500 kVA
  • Ausgestattet mit oder ohne automatischer Netzumschaltung
Stationäre Aggregate

Mobile Aggregate auf Anhänger:

  • Flexibel, schnell einsatzbereit und transportfähig
  • Leistung bis 200 kVA
  • Aufbau auf auflagengebremstem Anhänger mit Rückfahrautomatik
  • Stromversorgung im sogenannten Inselbetrieb mit Isolationsüberwachung
Mobile Aggregate

Optionales Zubehör und Sonderausstattungen:

Dies erweitert die Anwendungsmöglichkeiten eines Aggregates enorm. Wir unterstützen gerne beim Planen Ihres maßgefertigten Aggregats. Zum Beispiel:

  • Einbau eines größeren Kraftstofftanks bzw. Verbauung eines 3-Wege-Ventil für die Verwendung eines externen Kraftstofftanks
  • Beleuchtungsanlage (Lichtmast) für den direkten Betrieb über das Aggregat für eine großflächige Ausleuchtung
  • Umfeldbeleuchtung für optimale Ausleuchtung der nahen Umgebung
  • Metallkiste als Stauraum für Kabel und Verteiler
  • Rahmenverlängerung für den Aufbau eines Stauraums mit Rollladen
  • höhenverstellbare Knickdeichsel
  • Kurbeldrehstützen für ein sicheres Abstellen des Gespanns
  • uvm.
Energie Technik nach Mass GmbH - ETM
Stationäre Netzersatzanlagen, Notstromanlagen

Erfahrung und Service für höchste Ansprüche:

In den letzten Jahren haben wir zahlreiche individuelle Notstromlösungen für Gemeinden und Feuerwehren insbesondere in der Steiermark und in Niederösterreich erfolgreich umgesetzt. Neben dem Verkauf und der Vermietung von Stromerzeugern liegt unsere Stärke im umfangreichen After-Sales-Service. Wir bieten:

  • Inbetriebnahmen und Schulungen
  • Störungsbehebung und Reparatur
  • Regelmäßige Wartung (Empfehlung: jährlich!)
  • Sicherheitsüberprüfung gemäß ÖVE/ÖNORM 8701-1 und 8701-2-2
  • Bestellung von Ersatzteilen
Wartung

Kontakt

In einem persönlichen Gespräch vermitteln wir gerne unsere Werte und hoffen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung dienen zu können.

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnellstmöglich.

office@etm-stromerzeuger.at
0664 20 46 794

Wir verarbeiten Ihre Daten ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, TKG 2003).